Zusammenfassung
- In den letzten Augusttagen machte Indien einen bedeutenden Schritt nach vorne: Der „Promotion and Regulation of Online Gaming Act 2025“ wurde vom Parlament verabschiedet. Nun steht er kurz vor seinem Inkrafttreten und wartet nur noch auf die Unterschrift des Präsidenten, um seine Zukunft zu besiegeln.
- Das Verbot von Online-Glücksspielen war der Beginn einer neuen Suche nach einem Titelsponsor für die Cricket-Nationalmannschaft. Der indische Cricket-Kontrollrat übernahm die Führung bei dieser wichtigen Initiative.
- Potenzielle Bieter müssen bestimmte Kriterien erfüllen; von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen, die in der Tabak-, Alkohol-, Wett-, Glücksspiel- und Kryptowährungsbranche tätig sind.
Inhalt
Die umfassenden Gesetzesreformen, die Indiens Online-Glücksspielbranche grundlegend verändern, schlagen weitreichende Wellen. Von Entlassungen bei Echtgeld-Glücksspielunternehmen bis hin zur Suche nach einem neuen Titelsponsor für die indische Cricket-Nationalmannschaft – die Verabschiedung des Promotion and Regulation of Online Gaming Act 2025 im letzten Monat hat eine neue Ära des Wandels eingeläutet.
Online-Glücksspielverbot führt zur Suche nach einem neuen Hauptsponsor für die Cricket-Nationalmannschaft
Das indische Parlament hat mit der Verabschiedung eines neuen Gesetzes, das ein vollständiges Verbot von Online-Glücksspielen ermöglicht, einen entscheidenden Schritt getan. Der „Promotion and Regulation of Online Gaming Act“ von 2025 muss nun noch vom Präsidenten unterzeichnet werden, um in Kraft zu treten. Dennoch hat der Prozess zur Beseitigung des Online-Glücksspiels in Indien bereits begonnen und eine Welle von Veränderungen mit sich gebracht, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können. In einem bedeutenden Schritt hat das Board of Control for Cricket in India (BCCI), das den beliebten Sport des Landes beaufsichtigt, ein Bieterverfahren für die begehrten Hauptsponsorrechte der indischen Cricket-Nationalmannschaft gestartet. Dieses Verfahren umfasst eine Aufforderung zur Interessenbekundung (Invitation for Expression of Interest, IEOI) für diese Rechte, die vom 2. bis 12. September 2025 geöffnet ist. Potenzielle Bieter müssen ihre Unterlagen bis zum 16. September 2025 einreichen. Um ihr Interesse über die IEOI zu bekunden, müssen sie eine nicht erstattungsfähige Gebühr von 5.00.000 indischen Rupien, etwa 5.700 US-Dollar, entrichten.
Glücksspiel-, Alkohol-, Tabak- und Kryptounternehmen dürfen nicht um den Titelsponsor bieten
Ein wesentlicher Bestandteil des Bieterverfahrens sind spezifische Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Promotion and Regulation of Online Gaming Act 2025. Die BCCI hat dies in ihrer jüngsten Erklärung klargestellt: „Kein Bieter, einschließlich seiner Konzernunternehmen, darf an Online-Glücksspielen, Wetten oder Glücksspielen beteiligt sein oder solche Dienstleistungen in Indien oder weltweit anbieten. Darüber hinaus dürfen sie keine Investitionen oder Anteile an Unternehmen halten, die Wetten oder Glücksspiele in Indien anbieten.“ Zur weiteren Klarstellung führt die BCCI aus: „Bieter oder deren Konzernunternehmen, die an Aktivitäten beteiligt sind, die nach dem Promotion and Regulation of Online Gaming Act 2025 verboten sind, dürfen kein Angebot abgeben.“ Der Dachverband legt außerdem bestimmte verbotene Markenkategorien fest, die bestimmte Arten von Unternehmen von der Teilnahme am IEOI ausschließen. Neben Wett- und Glücksspieldiensten sind auch Unternehmen, die in den Bereichen Kryptowährung und Alkoholproduktion tätig sind, sowie Tabakunternehmen und andere Unternehmen, die möglicherweise gegen die öffentliche Moral verstoßen, wie beispielsweise solche im Zusammenhang mit Pornografie, von der Teilnahme ausgeschlossen. Lokale Medien berichteten, dass das Verbot von Online-Glücksspielen bereits erhebliche Auswirkungen hatte und in den letzten Monaten zu Stellenabbau und Hunderten von Entlassungen geführt hat. Während einige Betreiber von Echtgeldspielen Möglichkeiten in neuen Märkten erkunden, diversifizieren andere ihre Dienstleistungen und wagen sich in neue Geschäftsfelder vor.